Home

Sie haben das Recht zu schweigen

(§136 StPO)


und noch besser:


Sie fragen vorher einen Anwalt.



RA Tobias M. Abel LL.M.

Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht
LL.M. Wirtschaftsstrafrecht


Anwalt

Ihr Anwalt:


Portrait Tobias Abel Rechtsanwalt

Vita


  • 2002-2003: Studium der Rechtswissenschaften - Goethe Universität Frankfurt am Main
  • 2003-2006: Studium der Rechtswissenschaften - Universität Mannheim
    • Juli 2006: Erstes juristisches Staatsexamen
    • Studiendauer: 7 Semester
  • 2006-2008: Rechtsreferendariat am Landgericht Darmstadt
    • Wahlstation in einer der führenden Fachanwaltskanzleien für Strafrecht in Mannheim
    • Station in der Zentralen Rechtsabteilung (ZRR) der BASF SE
    • November 2008: 2. Juristisches Staatsexamen
  • 01/2008-05/2008: Lehrgang Fachanwalt für Strafrecht: Berlin
  • 10/2008-07/2009: Lehrgang Fachanwalt für Steuerrecht: Frankfurt am Main
  • 08/12/2008: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
    • Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
  • 10/2010-09/2011: Masterstudium für Wirtschaftsstrafrecht: Universität Osnabrück
  • 02/2012: Master of Law (LL.M.) - Wirtschaftsstrafrecht (Universität Osnabrück)
    • Gesamtbewertung: "sehr gut" (Jahrgangsbester mit 14,31 Punkten)
    • Thema: "Der "Deal" im Wirtschaftsstrafverfahren - Das Verwertungsverbot bei gescheiterten und unzulässigen Absprachen"
  • 03/2012: Ernennung zum "Fachanwalt für Strafrecht"
    • Ernennung durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Spezialisierungen


Zur exzellenten Verteidigung meiner Mandanten ist es wichtig tiefe Kenntnisse im Fachgebiet und dessen Abläufen und Besonderheiten vorweisen zu können. Deshalb beschäftige und spezialisiere ich mich seit 2008 ausschließlich mit dem Fachbereich Strafrecht. Neben meiner generellen Arbeit und Hingabe, habe ich diverse Weiterbildungen besucht und zusätzliche Abschlüsse auf diesem Gebiet erlangt. Im Februar 2012 wurde mir der Grad "Master of Law im Wirtschaftsstrafrecht" und am 19.03.2012 der Titel "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen. In 2009 habe ich zustätzlich den Fachanwaltskurs für Steuerrecht abgeschlossen.



Fachanwalt Strafrecht


Ernennung durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe


  • Abgeschlossene juristische Ausbildung
    • 2. juristisches Staatsexamen
  • Absolvierung eines umfangreichen Kurses
  • Tätigkeit als Rechtsanwalt für mindestens drei Jahre
  • Nachweis praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet Strafrecht
  • Besuch jährlicher Fortbildungen (§15 FAO)

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht


Verliehen durch die Universität Osnabrück


  • Abschluss als Jahrgangsbester
    • Gesamtnote: 14,31 Punkte (sehr gut)
  • Einjähriges Studium
  • Anfertigung einer Masterarbeit
  • Spezialisierung auf dem Gebiet Wirtschaftsstrafrecht
    • Gewährleistung einer sehr guten Verteidigung bei den Wirtschaftskammern
    • Vor dem Amtsgericht angeklagte "kleinere" Steuerhinterziehungsfälle
    • Verteidigung "angeblicher" Steuerdelikte vor dem Finanzamt
  • weitere Spezialisierung im Bereich Strafrecht ohne den bisherigen Teilbereich "Srafrecht" zu vernachlässigen

Fachanwaltskurs für Steuerrecht


Seminaranbieter: von Fürstenberg


  • Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltskurs für Steuerrecht
  • Abgeprüftes Wissen:
    • Buchführung und Bilanzwesen (einschließlich des Rechts der Buchführung und Jahresabschluss)
    • Allgemeines Abgabenrecht (einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht)
    • Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
      • Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
      • Umsatz- und Grunderwerbssteuer
      • Erbschaft- und Schenkungssteuer
    • Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts (einschließlich Zollrecht)

Problem

Ihr Problem:


Sie haben ein Problem mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft?


In allen Situationen stehe ich Ihnen zur Verfügung und bin im Notfall auch über meinen 24H-Service rund um die Uhr zu erreichen! Also melden Sie sich, es gibt keine dummen Fragen aber manchmal Fragen die zu spät gestellt werden.

Vernehmung


Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Situationen in denen Sie als Beschuldigter vernommen werden können:
  • Angetroffen am Tatort: Vernehmung direkt vor Ort
  • Angetroffen am Tatort: Vernehmung auf der Polizeiwache
  • Einladung zur Vernehmung auf der Polizeiwache

Bei jeder dieser Situationen gilt:
  • Sie haben das Recht zu schweigen!
  • Alles was Sie sagen, bevor Sie auf Ihre Rechte hingewiesen wurden, kann und wird als "Spontanäußerung" gegen Sie verwendet werden!
  • Sie haben das Recht auf einen Rechtsanwalt!
    Stellen Sie Waffengleichheit her und fragen Sie um Rat!

Durchsuchung


Für die Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten muss ein richterlicher Beschluss zugrunde liegen.
Beachten Sie folgende Hinweise:
  • Lassen Sie sich den richterlichen Beschluss aushändigen.
  • Sollte die Durchsuchung noch andauern und Sie wünschen einen Rechtsanwalt als Beistand, dann rufen Sie mich an; bei einer nächtlichen Durchsuchung über die 24H-Notfall-Hotline.
  • Sollten Gegenstände beschlagnahmt werden, lassen Sie sich ein genaues Verzeichnis aushändigen.
  • Überprüfen Sie das Verzeichnis auf seine Richtigkeit. Sollte es nicht genau sein, verlangen Sie eine Korrektur.
  • Behindern Sie die Maßnahmen nicht und lassen Sie keine Gegenstände verschwinden. Riskieren Sie keine Festnahme.
  • Wenn möglich, lassen Sie einen Zeugen an der Durchsuchung mitwirken.

Verhaftung


In diesem Fall gibt es zwei Situation:
  • Die Rechtslage hat nicht für einen Haftbefehl ausgereicht oder Sie sind bereits wieder frei:
    • Unterschätzen Sie die Lage nicht, denn auch ohne Untersuchungshaft laufen die Ermittlungen weiter.
    • Ziehen Sie einen Rechtsanwalt zu Rate. Zeit ist wertvoll um eine effektive Verteidigung sicherzustellen.
    • Der erste rechtliche Rat ist nicht teuer, kann aber der Ausgang für die richtige Weichenstellung sein.
  • Ein Angehöriger, Freund oder Bekannter wurde verhaftet:
    • Verlieren Sie keine Zeit, die ersten Stunden nach der Verhaftung sind am wichtigsten
    • Kontaktieren Sie einen Anwalt (24H-Notfall-Hotline)
    • Es gilt Schäden zu minimieren und Untersuchungshaft zu vermeiden

Anklage


Wurde Ihnen bereits eine Anklage durch das Gericht zugestellt, sind Sie nun nicht mehr der Beschuldigte, sondern Angeschuldigter. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass Sie sich strafbar gemacht haben und durch ein Gericht verurteilt werden müssen. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen sollten.
Unter Umständen sieht das Gericht einen Rechtsanwalt als, für das Verfahren, notwendig, an. Sollte dies der Fall sein, wird Ihnen, in der Anklageschrift, eine Frist gesetzt einen Anwalt Ihrer Wahl zu bennen. Lassen Sie die Frist verstreichen ordnet Ihnen das Gericht einfach einen Pflichtverteidiger bei.
Werden Sie aktiv und sorgen Sie für Ihre bestmögliche Verteidigung. Kontaktieren Sie mich, so dass ich in Ihrer Sache aktiv werden kann.

Strafbefehl


Der Strafbefehl ist laienhaft betrachtet ein Urteil ohne Gerichtsverhandlung. Hier setzt die Staatsanwaltschaft ein Geständnis als gegeben voraus, auch wenn Sie nie ein Geständnis abgelegt haben und beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl der bereits das Strafmaß enthält. Dabei darf das Strafmaß nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von max. einem Jahr zur Bewährung sein.
Mit der Zustellung des Strafbefehls beginnt die zweichwöchige Rechtsmittelfrist. In dieser Frist können Sie Einspruch bei Gericht einlegen, andernfalls wird das Urteil Rechtskräftig. Den Einspruch bei Gericht können Sie persönlich vornehmen, es empfiehlt sich allerdings dringend einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Haben Sie einen Strafbefehl erhalte und sind nicht damit einverstanden, dann lassen Sie sich beraten.

Urteil


Falls Sie bereits verurteilt worden sind, haben Sie die Möglichkeit innerhalb einer Woche, ab dem Tag der mündlichen Urteilsbegründung, Rechtsmittel einzulegen.
Rechtsmittel können Sie selber einlegen, die Revision muss jedoch duch einen Rechtsanwalt begründet werden.
Als Rechtsmittel kommt die Berufung und Revision gegen Urteile des Amtsgerichts oder die Revision gegen Urteile des Landgerichts in Frage. Bei Urteilen des Amtsgerichts bietet es sich häfig an ein sogenanntes unbestimmtes Rechtsmittel einzulegen. Dies ermöglicht nach dem Erhalt der schriftlichen Urteilsgründe und des Protokolls innerhalb der ein monatigen Begründungsfrist, zu entscheiden welches Rechtsmittel die besseren Aussichten auf Erfolg hat. Entscheidend ist, dass die Fristen nicht ablaufen, anschließend bleibt noch genug Zeit den Anwalt zu wechseln, falls Sie das wollen.

Kontakt

Ihr Kontakt:


Als Strafverteidiger findet meine Arbeit nicht nur im Büro sondern auch außerhalb statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bevor Sie mich aufsuchen. Andernfalls kann es vorkommen, dass Sie vor verschlossener Tür stehen. Ein kurzer Anruf und ich habe zum vereinbarten Zeitpunkt nur Zeit für Sie.


Anschrift:

Schwerpunktkanzlei Strafrecht Abel
Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht
Tobias M. Abel LL.M.
F1, 10
68159 Mannheim

Telefon:

Telefon: 0621 - 370 95 350
Telefax: 0621 - 370 95 351
24H-Notfall-Hotline: 0151 - 172 34 361

Email:

info@schwerpunktkanzlei-strafrecht.de

Postfach:

12 01 16
68052 Mannheim

Landgerichtsfach:

Nummer 191
(Landgericht Mannheim)

Anfahrt

Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage der Mannheimer Quadrate, in der unmittelbaren Verlängerung der Fressgasse. Sowohl Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel (Marktplatz und Paradeplatz) als auch Parkhäuser sind fußläufig zu erreichen.

Verlaufen?

Sollten Sie die Kanzlei nicht finden oder sich im "Quadratedschungel" verlaufen haben, dann rufen Sie mich an, damit ich nicht nur im Strafverfahren Ihr Wegweiser sein kann.

Mit dem Auto:

Es wird empfohlen das Parkhaus G1 direkt unter dem Markplatz zu benutzen. Weitere Parkhäuser sind ebenfalls in unmittelbarer Nähe. Zu den genauen Adressen und Kondition finden Sie Informationen auf der Homepage des Betreibers MPB.

Mit der Straßenbahn:

Bei einer Anreise mit der Straßenbahn müssen Sie an der Haltstelle Paradeplatz oder Marktplatz aussteigen. Von dort sind es ca. 3 Gehminuten bis zu den Räumlichkeiten der Kanzlei. Ist Ihnen nicht bekannt, welche Straßenbahn Sie benutzen müssen oder wann sie fährt, so schauen Sie auf der Homepage der VRN nach. Dort finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Fahrt.

Mit der Deutschen Bahn:

Für die Anreise mit der Deutschen Bahn müssen Sie zunächst zum Mannheimer Hauptbahnhof reisen und von dort entweder mit dem Taxi oder der Straßenbahn weiter fahren. Auch hier wird eine Information über mögliche Reisewege auf der Homepage der Deutschen Bahn empfohlen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit unmittelbar "Mannheim Paradeplatz" als Ziel einzugeben.

Notfall

24H-Notfall-Hotline:



Erreichbarkeit:


Sollte ein Notfall vorliegen, bin ich rund um die Uhr über die 24H-Notfall-Hotline zu erreichen:

0151 - 172 343 61

(Regulärer Mobilfunk-Tarif)


Sollte ich nicht erreichbar sein, dann hinterlassen Sie eine Nachricht auf meiner Mailbox und ich werde Sie umgehend zurückrufen!

Wann liegt ein Notfall vor?


Ein Notfall liegt wohl immer dann vor, wenn einschneidende Maßnahmen wie eine Festnahme, eine Hausdurchsuchung, ein Haftbefehl oder eine Fahndung, durch die Staatsgewalt in Ihr Leben treten.
Egal ob sich die Maßnahme gegen Sie oder einen Angehörigen richtet, die sofortige Benachrichtigung eines Strafverteidigers, auch mitten in der Nacht, ist nötig und sinnvoll.
Dieser sammelt Informationen, führt Gespräche mit der Einsatzleitung und am wichtigsten(!), vertritt den Beschuldigten effektiv ab der ersten Sekunde gegenüber der Staatsgewalt. Schaffen Sie Waffengleichheit!

Aufgaben des Strafverteidigers


Die wohl wichtigste Aufgabe ist Waffengleichheit gegenüber den Strafverfolgungsorganen zu schaffen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft werden Ihnen gegenüber, bei den genannten Notfällen, immer ein überlegenes Wissen haben, so dass sich der Beschuldigte durch spontane Äußerungen oder eine Vernehmung schnell in eine Situation bringen kann, die er als Unwissender nicht mehr überblicken kann. Ohne einen Anwalt der Wahl kann sich die Schlinge der erhobenen Vorwürfe weiter zu ziehen und Informationen können in die Ermittlungsakte gelangen, die nicht wieder gerade gerückt werden können.

Ihre Aufgaben


Richtet sich das Verfahren und die ergriffenen Maßnahmen gegen Sie persönlich, d.h. Sie sind der Beschuldigte, so gilt es ein paar Grundregeln zu beachten:

1. Sie haben das Recht zu Schweigen. Machen Sie davon gebrauch! Reden kann man noch immer, wenn der Anwalt da ist.
Aber Achtung: Spontane Äußerungen gegenüber den Strafverfolgungsorganen dürfen auch dann verwendet werden, wenn Sie von Ihrem Schweigerecht gebrauch machen!

2. Sie haben das Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl. Sollten Sie telefonieren können, ist nun der Zeitpunkt für den Anruf bei meiner 24H-Notfall-Hotline gekommen. Sollten Sie bereits festgenommen worden sein und nicht mehr selbstständig telefonieren können, teilen Sie der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Haftrichter mit, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen möchten und das umgehend bei meiner 24H-Notfall-Hotline angerufen werden soll.
Alternativ beauftragen Sie einen Angehörigen oder Freund, der bei der Notfallsituation mit anwesend ist, mich über den Notfall zu informieren und mir mitzuteilen, dass Sie von mir als Strafverteidiger vertreten werden möchten.

3. Bis zu meinem Eintreffen schweigen Sie aber leisten keinen Widerstand! (Das wäre strafbar!)

Richtet sich das Verfahren gegen einen Angehörigen, dann rufen Sie im Notfall sofort bei meiner 24H-Notfall-Hotline an, so dass ich die Arbeit sofort aufnehmen kann.

Egal ob sich das Verfahren gegen Sie oder einen Angehörigen richtet und egal zu welcher Uhrzeit: Schrecken Sie nicht vor einem Anruf zurück. Je nach Verfahren kann es für die effektive Verteidigung auf Minuten ankommen.

Impressum

Impressum:



Rechtsanwalt Tobias M. Abel LL.M.


Fachanwalt für Strafrecht
LL.M. Wirtschaftsstrafrecht
F1,10
68159 Mannheim
Telefon: 0621/37095350
Telefax: 0621/37095351
E-Mail: info@schwerpunktkanzlei-strafrecht.de
Ust-IdNr.: DE263206377

Haftungsausschluss


Für die Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit der Inhalte dieser Homepage wird trotz sorgfälltiger Überprüfung keine Haftung übernommen. Des Weiteren wird jede Haftung für Schäden oder sonstige materielle Nachteile, die durch die Nutzung der Homepage entstehen, grundsätzlich ausgeschlossen. Ansonsten ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Rechtsanwaltskammer


Rechtsanwalt Abel ist zugelasen bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str.72
76133 Karlsruhe.
Durch die Rechtsanwaltskammer Karslruhe wurde Rechtsanwalt Abel das führen des Titels "Fachanwalt für Strafrecht" gestattet.

Berufshaftpflichtversicherung


Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Versicherungsnummer:
95.000.184807

Gebühren und Berufsrecht


BRAO: Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA: Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO: Fachanwaltsordnung
CCBE: Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
EuRAG: Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
RVG: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Gesetze sind auf der Homepage www.brak.de unter der Bezeichnung Berufsrecht einzusehen.




Außergerichtliche Streitschlichtung


Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org

HINWEIS AUF EU-STREITSCHLICHTUNG


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Haftung für Inhalte


Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links


Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht


Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Hinweise gemäß § 6 TDG finden Sie auf der Seite der BRAK