24H-Notfall-Hotline:
Erreichbarkeit:
Sollte ein Notfall vorliegen, bin ich rund um die Uhr über die 24H-Notfall-Hotline zu erreichen:
0151 - 172 343 61
(Regulärer Mobilfunk-Tarif)
Sollte ich nicht erreichbar sein, dann hinterlassen Sie eine Nachricht auf meiner Mailbox und ich werde Sie umgehend zurückrufen!
Wann liegt ein Notfall vor?
Ein Notfall liegt wohl immer dann vor, wenn einschneidende Maßnahmen wie eine Festnahme, eine Hausdurchsuchung, ein Haftbefehl oder eine Fahndung, durch die Staatsgewalt in Ihr Leben treten.
Egal ob sich die Maßnahme gegen Sie oder einen Angehörigen richtet, die sofortige Benachrichtigung eines Strafverteidigers, auch mitten in der Nacht, ist nötig und sinnvoll.
Dieser sammelt Informationen, führt Gespräche mit der Einsatzleitung und am wichtigsten(!), vertritt den Beschuldigten effektiv ab der ersten Sekunde gegenüber der Staatsgewalt. Schaffen Sie Waffengleichheit!
Aufgaben des Strafverteidigers
Die wohl wichtigste Aufgabe ist Waffengleichheit gegenüber den Strafverfolgungsorganen zu schaffen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft werden Ihnen gegenüber, bei den genannten Notfällen, immer ein überlegenes Wissen haben, so dass sich der Beschuldigte durch spontane Äußerungen oder eine Vernehmung schnell in eine Situation bringen kann, die er als Unwissender nicht mehr überblicken kann. Ohne einen Anwalt der Wahl kann sich die Schlinge der erhobenen Vorwürfe weiter zu ziehen und Informationen können in die Ermittlungsakte gelangen, die nicht wieder gerade gerückt werden können.
Ihre Aufgaben
Richtet sich das Verfahren und die ergriffenen Maßnahmen gegen Sie persönlich, d.h. Sie sind der Beschuldigte, so gilt es ein paar Grundregeln zu beachten:
1. Sie haben das Recht zu Schweigen. Machen Sie davon gebrauch! Reden kann man noch immer, wenn der Anwalt da ist.
Aber Achtung: Spontane Äußerungen gegenüber den Strafverfolgungsorganen dürfen auch dann verwendet werden, wenn Sie von Ihrem Schweigerecht gebrauch machen!
2. Sie haben das Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl.
Sollten Sie telefonieren können, ist nun der Zeitpunkt für den Anruf bei meiner 24H-Notfall-Hotline gekommen.
Sollten Sie bereits festgenommen worden sein und nicht mehr selbstständig telefonieren können, teilen Sie der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Haftrichter mit, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen möchten und das umgehend bei meiner 24H-Notfall-Hotline angerufen werden soll.
Alternativ beauftragen Sie einen Angehörigen oder Freund, der bei der Notfallsituation mit anwesend ist, mich über den Notfall zu informieren und mir mitzuteilen, dass Sie von mir als Strafverteidiger vertreten werden möchten.
3. Bis zu meinem Eintreffen schweigen Sie aber leisten keinen Widerstand! (Das wäre strafbar!)
Richtet sich das Verfahren gegen einen Angehörigen, dann rufen Sie im Notfall sofort bei meiner 24H-Notfall-Hotline an, so dass ich die Arbeit sofort aufnehmen kann.
Egal ob sich das Verfahren gegen Sie oder einen Angehörigen richtet und egal zu welcher Uhrzeit: Schrecken Sie nicht vor einem Anruf zurück. Je nach Verfahren kann es für die effektive Verteidigung auf Minuten ankommen.